Für die Verlagswirtschaft lässt sich mit Bestimmtheit heute schon sagen, dass sie Abmahnungen nicht missbräuchlich oder inflationär einsetzen wird, schon gar nicht gegen unschuldige Blogger. Was andere Rechteinhaber außerhalb der Verlagsverbände – zum Beispiel Blogger – unternehmen werden, kann ich heute ebenso wenig vorhersagen wie Sie.
Darf ich Ihre Anmerkungen so verstehen, dass Sie eine Verwertungsgesellschaftspflicht für klüger gehalten hätten, um einer Missbrauchsgefahr auszuweichen?